Die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen (AGB) der MPCH

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Benutzung sämtlicher Angebote, die von MPCH angeboten werden.

2. Leistungen von MPCH
2.1 Inhalt und Umfang der Dienstleistung
Inhalt und Umfang der Dienstleistung ergibt sich aus den Kundenwünschen, welche zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweils aktuellen Preislisten für die Dienstleistung die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunden" genannt) und MPCH bilden. Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt MPCH die in den Vertragsdokumenten aufgeführten Leistungen.
2.2 Sicherheitsvorkehrungen von MPCH
Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen Dritter kann nicht gewährleistet werden. MPCH kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.
2.3 Beizug Dritter
MPCH kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen.

3. Leistungen/Pflichten der Kunden
3.1 Allgemein
Die Kunden sind für die rechts und vertragskonforme Benutzung der von ihnen bezogenen Angebote und für eine fristgerechte Bezahlung dieser Services verantwortlich. Bei Bestellung, Registrierung und weiteren Geschäftskontakten mit MPCH sind die Kunden zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Allfällige weitere Pflichten der Kunden ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten.
3.2 Sicherheitsvorkehrungen der Kunden
Die Kunden haben Passwörter geeignet zu wählen und regelmässig, beziehungsweise bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu ändern. Passwörter sind sorgfältig aufzubewahren und sollen in digitalen Medien nach Möglichkeit in verschlüsselter Form übermittelt werden. Für die Verwendung der Passwörter sind die Kunden vollumfänglich selbst verantwortlich. Wird durch einen Kunden Schaden einem beliebigen Teil von MPCH verursacht, kann MPCH den Vertrag mit dem Kunden ohne Vorankündigung aufheben, und/oder Schadenersatz fordern.
3.3 Verantwortung für Benutzung des Angebotes
Die Kunden sind für jede Benützung ihrer Angebote auch für eine solche durch unbefugte Dritte verantwortlich. Sie haben insbesondere alle infolge Benützung ihrer geschuldeten Gebühren zu bezahlen. Wird MPCH, ein Organ oder ein Mitarbeiter von MPCH wegen einer Gesetzes oder vertragswidrigen Nutzung eines MPCH Angebotes durch den Kunden oder einen Dritten straf, zivil oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den entstandenen Schaden.
3.4 Sicherung der Daten
MPCH erstellt täglich einen Backup. Bei Fehlern im System kann der letzte funktionierende Stand ohne Vorwarnung wiederhergestellt werden. Häufigere Backups sind gegen Anfrage möglich.

4. Preise
Massgebend sind die jeweils aktuellen Offerten von MPCH für die entsprechenden MPCH Angebote, soweit die Preise nicht in den entsprechenden Vertragsdokumenten festgelegt oder unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt gegeben werden. Mit der Inanspruchnahme der MPCH Angebote akzeptieren die Kunden die jeweils geltenden Preise. Senkt MPCH den Preis, kann es gleichzeitig den Leistungsumfang und/oder die vor der Preissenkung gewährten Rabatte anpassen.

5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 Allgemein
Die Angebote werden dem Kunden, der als Rechnungskontakt angegeben wurde in Rechnung gestellt. Der Kunde des Angebotes haftet gegenüber MPCH solidarisch für die Bezahlung der geschuldeten Gebühren. MPCH erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als richtig, wenn die Kunden Einwände gegen die Rechnung erheben, die technischen und administrativen Abklärungen von MPCH aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befinden sich die Kunden automatisch im Verzug. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann MPCH verlangen, dass die Kunden den unbeanstandeten Teil der Rechnung fristgerecht bezahlen.
5.2 Zahlungsverzug
Haben die Kunden bis zum Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann MPCH die Leistungserbringung bei allen mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen nach erfolgloser Mahnung unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und/oder den Vertrag frist und entschädigungslos auflösen. Für Mahnungen kann MPCH Mahngebühren in der Höhe bis zu CHF 20.00 Fr. pro Mahnung erheben. Die Kunden tragen sämtliche Kosten, welche MPCH durch den Zahlungsverzug entstehen.
5.3 Verrechnung
Die Kunden können Forderungen von MPCH nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. Die Leistungen im Bereich Webhosting werden jeweils Anfangs Jahr für das laufende Kalenderjahr verrechnet.

6. Inhalt der Informationen, rechts- und vertragskonforme Benutzung, Missbräuche
6.1 Inhalt der Informationen
Die Kunden sind für den Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form, Sprache, usw.) verantwortlich, welche sie Auf ihrem Webspace speichern. Dazu gehören auch jene Daten, die nicht speziell auf der Homepage publiziert werden. MPCH ist für illegale Inhalte auf dem Webspace nicht verantwortlich. Dazu gehören zum Beispiel: Rechts- beziehungsweise Linksextremismus, Religiöser Extremismus, Erotik und Pornografie, Drogen und Gewaltverherrlichung, bei einzelnen Fällen entscheidet MPCH über einen Verstoss gegen diesen Paragraphen.
6.2 Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Benutzung ihrer MPCH Angebote verantwortlich. Sie dürfen die MPCH Angebote nicht für einen rechts- oder vertragswidrigen Zweck missbrauchen.
6.3 Massnahmen gegen Missbräuche
Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung eines MPCH Angebotes, wird eine solche von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann MPCH die Daten der des Missbrauchs verdächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden bekannt geben, die Polizei und/oder andere zuständige Behörden über den Vorfall informieren, die Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. MPCH kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass die Kunden den Vertrag verletzen oder verletzen werden oder wenn die Kunden bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht haben. MPCH aus einem der genannten Gründe den Vertrag, bleiben die Kunden gegebenenfalls gemäss den Bestimmungen über die vorzeitige  Vertragsbeendigung zahlungspflichtig.

7. Kundendaten
Beim Umgang mit Daten hält sich MPCH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. MPCH erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Die Kunden willigen ein, dass MPCH Die Kundendaten an Dritte weitergeben darf, soweit diese an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind.

8. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrags erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte von MPCH. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von MPCH verbleiben bei MPCH oder den berechtigten Dritten.

9. Verfügbarkeit des Netzes
MPCH sorgt für eine möglichst unterbruchsfreie Nutzbarkeit des Angebotes. MPCH behält sich jedoch vor, bestimmte Angebote vorübergehend zu sperren, wenn Dies aus Sicherheitsgründen (Spam, Viren, usw.) nötig sein sollte. Bei Unterbrüchen kann MPCH nicht zur Rechenschaft gezogen werden, es sei denn dies sei vertraglich so abgemacht.

10. Haftung von MPCH
10.1 Allgemeine Haftungsbestimmung
Bei Vertragsverletzungen haftet MPCH für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. MPCH übernimmt keine Kosten die durch das Eingreifen des Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten verursacht wurden. Unterhaltsarbeiten werden üblicherweise von MPCH ausgeführt.

10.2 Höhere Gewalt
MPCH haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Computerviren, Würmer, Trojaner, usw.

11. Inkrafttreten, Dauer und Beendigung des Vertrages
Die Angebote von MPCH sind freibleibend. Das heisst, der Vertrag zwischen den Kunden und MPCH kommt erst durch Annahme der Bestellung der Kunden durch MPCH zustande. Sofern MPCH dies ausdrücklich vorbehält, kommt der Vertrag erst durch Unterzeichnung einer schriftlichen Urkunde zustande. Die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Mangels gegenteiliger Bestimmungen in den Vertragsdokumenten ist der Vertrag unbefristet und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, frühestens auf das Ende einer allfälligen Mindestvertragsdauer. Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie MPCH das gemäss Vertrag geschuldete Entgelt für die Restlaufzeit. Es werden auch keine Vorauszahlungen zurückerstattet. Betrifft die Kündigung nur einen Teil der Dienstleistungen von MPCH, so bleiben die vertraglichen Bestimmungen für die übrigen Dienstleistungen anwendbar. Die Kündigung für ein Angebot muss ein Monat vor Ablauf der Periode schriftlich bei uns eingetroffen sein.

12. Vertragsänderungen
MPCH behält sich vor, bestimmte MPCH Angebote einzustellen sowie Dienstleistungen, Preise, Leistungsbeschreibungen und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen sowie Informationen zu den MPCH Angeboten gibt MPCH den Kunden in geeigneter Weise (z.B. als Newsletter per EMail oder durch Veröffentlichung auf dem MPCH Portal) bekannt. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Mindestdauer haben die Kunden das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Preiserhöhungen und/oder wesentlicher Vertragsänderungen ohne finanzielle Folgen vorzeitig zu kündigen. Ohne Kündigung gelten die bekannt gegebenen Preiserhöhungen und Vertragsänderungen als von den Kunden genehmigt. Ändern sich die Steuer- und Abgabesätze (namentlich der Mehrwertsteuer), so ist MPCH berechtigt, ihre Tarife entsprechend anzupassen. Die Kunden haben in diesem Fall kein Recht auf vorzeitige Kündigung.

13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von MPCH keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Falls Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, melden Sie sich bei uns. Falls innerhalb von 30 Tagen keine Antwort, respektive die Kündigung bei uns eingetroffen ist, bedeutet dass die Annahme der AGB.